Auto – Express – Finanz

Was passiert mit Ihrem Fahrzeug:

Für einen kurzfristigen Kredit müssen Sie im Besitz des Kfz.-Briefes Ihres Fahrzeuges sein.
Für Ihr Fahrzeug wird dann der aktuelle Marktwert nach DAT ermittelt. Der Kreditbetrag sollte in der Regel nicht höher sein als 60 % des tatsächlichen Fahrzeugwerts.
Für die Darlehenszeit, in der Regel 3 Monate, wird Ihr Fahrzeug sowie die Papiere dann von uns eingelagert. Dies geschieht völlig diskret, die Fahrzeuge werden unzugänglich, sicher und abgedeckt aufbewahrt. Für den Zeitraum der Einlagerung ist Ihr Fahrzeug in doppelter Höhe des Wertes versichert.

Wie erhalten Sie den Darlehensbetrag:

Nach erhalt des Fahrzeugs und der Papiere wird der Betrag direkt und in bar an Sie ausgezahlt. Mit der Auszahlung erhalten Sie zudem einen Pfandleihvertrag sowie einen Sicherungsschein für Ihr Fahrzeug. Mit diesem Sicherungsschein können Sie Ihr Fahrzeug jederzeit wieder auslösen. Auf Wunsch überweisen wir Ihnen den Betrag auf jedes von Ihnen genannte Konto. Gegen bankübliche Gebühren werden von uns auch “Blitzüberweisungen” getätigt. Den vereinbarten Betrag erhalten Sie völlig ohne Schufa-Auskunft und ohne Verdienstnachweis.

In welchem Zeitraum muss das Fahrzeug wieder ausgelöst werden:

Ein Pfandleihvertrag kann über 1, 2 sowie 3 Monate abgeschlossen werden. Nach dieser Zeit ist eine Verlängerung um nochmals 3 Monate möglich.
Eine vorzeitige Beendigung  ist möglich. In diesen Fall werden Ihnen selbstverständlich nur die Zinsen sowie die Standgebühren bis zum Tag der Auslösung berechnet.

Welche Kosten entstehen durch das Darlehen:

Die Zinsen und Gebühren bleiben unabhängig von der Laufzeit und Höhe des Betrages immer gleich.
Derzeit erfolgt eine monatlichen Zinsberechnung von 1 %.
Die Bearbeitungsgebühr wird monatlich mit 4 % berechnet.
Die Standgebühr beläuft sich pro Tag auf 2,- €.
Alle Kosten werden erst nach Darlehensablauf fällig.

Welche Fahrzeuge können beliehen werden:

Personenkraftwagen aller Art
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t
Gewerblich und privat genutzte Kleintransporter
Gewerblich und privat genutzte Kleinbusse
Oldtimer mit H-Kennzeichen
Wohnmobile aller Art
Motorräder aller Art
Boote

Was passiert wenn das Darlehn nicht abgelöst werden kann:

Wenn der Darlehnsbetrag wieder erwarten nicht aufgebracht werden kann, wird sich Auto-Express-Finanz um die Vermarktung Ihres Fahrzeugs kümmern. Dies geschieht in der Regel über eine öffentliche Versteigerung. Vom erzielten Erlös werden dann die Darlehnssumme sowie die Zinsen und Gebühren abgezogen. Der Mehrerlös wird umgehend an Sie ausbezahlt.

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